Ohne Vorsorgevollmacht geht gar nichts
Vorsorgevollmachten oder Generalvollmachten nehmen mittlerweile einen sehr hohen Stellenwert in der deutschen Gesundheits- oder besser gesagt Krankheitslandschaft ein. Diese Vollmachten regeln, wer im Falle einer Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit die persönlichen oder vermögensrechtlichen Belange erledigen soll. Doch leider hat bei weitem noch nicht jeder mündige Bürger in Deutschland für diesen Fall vorgesorgt. Warum? Weil vielen nicht bewusst ist, dass weder der Ehepartner noch die Kinder im Ernstfall sich automatisch gegenseitig vertreten können. Wer wen vertreten soll, muss schriftlich hinterlegt sein.
Wie immens wichtig es ist, eine Vorsorge- bzw. Generalvollmacht auszustellen, wird anhand von ein paar Beispielen in einem persönlichen Erfahrungsbericht auf dem Pflege-durch-Angehörige-Blog anschaulich beschrieben.
Niemand ist zu jung für eine Vorsorgevollmacht und der Notfall kann schneller eintreten als man glaubt. Nicht nur im Alter können Notsituationen eintreten, in denen ein Bevollmächtigter plötzlich handeln muss, sondern auch bei jungen Menschen zum Beispiel durch einen Unfall.
Wer im Ernstfall eine Vorsorgevollmacht hat, vermeidet, dass eine gesetzliche Betreuung vom Gericht für ihn eingesetzt wird. Das Gericht kann ein Familienmitglied mit der Vertretungs-Aufgabe betreuen, muss aber nicht. Vor allem ist es ja auch so. Wer in guten Zeiten bestimmt, wer ihn in schlechten Zeiten vertreten soll, hat damit die Person seines Vertrauens gewählt. Ein Gericht wird wohl auch immer nur eine Person als gesetzlichen Vertreter einsetzen. Trifft man dagegen selbst die Auswahl, können mehrere Personen eingesetzt werden, die zum Beispiel gemeinsam die Entscheidungen zum Wohle des Patienten treffen sollen.
Das Internet hält zum Thema Vorsorge- und Generalvollmachten viele Blankovorlagen bereit. Wer jedoch auf Nummer Sicher gehen möchte, kann sich an einen Notar oder Rechtsanwalt wenden. Ein guter Rechtsbeistand klärt nicht nur über die rechtliche Lage auf, sondern weist auch auf weitere persönliche und individuelle Situationen hin, die mit der Vollmacht zusätzlich geregelt und abgedeckt werden können.
Ein Bericht von pflege-durch-Angehoerige.de, dem Blog, bei dem die Beiträge zum Thema Pflege durch Angehörige direkt von der „Front“ kommen, d.h. die Beiträge werden sowohl von pflegebedürftigen und behinderten als auch von pflegenden Personen geschrieben.