Medizinjournalisten vs. Hobby-Blogger: Wer erreicht gesundheitsbewusste Leser am ehesten
Journalistische Artikel im Bereich Medizin werden für ein gesundheitsbewusstes Zielpublikum geschrieben. Oft sind es auch die Schlagzeilen zur Erhaltung und Verbesserung der Gesundheit, die Alt und Jung zum Weiterlesen motivieren. Insbesondere Artikel aus dem Bereich Medizin und Therapien werden aufgrund ihres für das Leben wichtigen Informationsgehaltes gerne angeklickt und gelesen. Das lässt sich über eine Vielzahl an Geunsdheits-Blogs hinweg beobachten. Doch was zeichnet guten Journalismus in diesem Bereich aus?
Fachlicher Background vs. Hobby-Blogger
Viele Medizinjournalisten absolvieren vor ihrer Ausbildung zum Journalisten eine medizinische Fachausbildung oder sogar ein Medizinstudium. Da aber ein Fachstudium keine ausreichende Grundlage für das Schreiben fundierter und gehaltvoller Artikel ist, ergänzen Mediziner und Naturwissenschaftler ihre Ausbildung oft um ein Journalistik-Studium. Somit ist hier gegenüber einem Hobby-Blogger, der sich seine Infos meist nur aus dem Netz besorgt, eine solidere Basis für hochwertige Artikel gegeben. Allerdings können auch solche Hobby-Blogs wie „Gesundheitliche Aufklärung“ eine gute Reichweite erzielen.
Die Kombination von fundierten Fachkenntnissen, die im Laufe des Lebens durch Weiterbildungen erweitert werden, und einer stilistischen Sicherheit beim Darstellen komplexer Sachverhalte für Laien, ist die perfekte Möglichkeit eine breite Masse an Lesern zu erreichen, die den Inhalt der Artikel auch verstehen. Einige Fachjournalisten bewerben sich auch vor oder nach der journalistischen Ausbildung um ein journalistisches Volontariat. Im Volontariat lernen angehenden Journalisten und auch Reporter, Moderatoren und Autoren von Fachpublikationen viele für das ganze Leben relevante Sachverhalte kennen. Diese Kenntnisse werden auch in privaten und staatlich anerkannten Journalistenschulen vermittelt.
Fachliche Artikel ersetzen keinen Arztbesuch
Auf jeden Fall kommt es für Mediziner, die Artikel für Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und Ratgeberhefte schreiben, immer darauf an, das Thema verantwortungsvoll und vollständig abzubilden. Oft gehört der Hinweis, dass der Artikel den Besuch beim Arzt nicht ersetzt, in den letzten Absatz des Artikels. Dieser Satz ist Teil der Sorgfaltspflicht, die nicht nur Journalisten aus dem Bereich der medizinischen Themen trifft. Der Wahrheitsgehalt zum Zeitpunkt des Erscheinens eines Artikels kann hin und wieder auch vor Gericht diskutiert werden. Da normalerweise nur qualifizierte Journalisten auch hochwertige Artikel schreiben, wird ein Presseausweis auch nur Menschen ausgestellt, die nachweislich regelmäßig für Zeitschriften arbeiten. Mit dem Ausweis können sie sich für Messen, Kongresse und andere Veranstaltungen akkreditieren und von dort berichten. Oft verstehen nur Fachjournalisten auch den Sinn der Vorträge auf diesen Fachkongressen.
Pressefreiheit gilt auch für Medizinjournalisten
Im Gegenzug zur strengen Einhaltung der Wahrheitspflicht, die vor Gericht mit Hilfe des Nachweises von Quellen belegt werden kann, können sich die Journalisten auf die Pressefreiheit berufen. Sie müssen weder geheime Informanden preisgeben noch den Behörden den Zutritt zu ihren Arbeitsräumen genehmigen. Solange sich Journalisten auf dem Boden der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen, besteht für Ermittlungsbehörden keine Möglichkeit auf die Unterlagen der Journalisten zuzugreifen. Auch das Abhören von Journalisten ist – außer bei Gefahr im Verzug – verboten. Dennoch können auch Artikel zum Streitfall werden, wenn Journalisten das Persönlichkeitsrecht oder das Recht am ausgeübten Betrieb verletzen. Diese Gefahr ist im Themenbereich Medizin relativ klein. Dennoch sehen sich insbesondere Pharmakonzerne oft vermeintlichen Übergriffen und Verleumdungen durch Artikel ausgesetzt. In allen Ausbildungswegen zum Journalisten gehört auch die juristische Schulung rund um die Fragen der Verletzung von Rechten anderer dazu. Jeder Artikel wird daher nicht nur vom Journalisten, sondern auch vom verantwortlichen Redakteur eingehend geprüft.